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Hinweis " Wer seinen Tacho
manipuliert, macht sich noch nicht einer Fälschung technischer
Aufzeichnungen schuldig. "Das hat der Bundesgerichtshof in einem
Grundsatzurteil (Az. 4 Str 654/79) entschieden. Denn: "Die
Wegstreckenanzeige (Kilometerzähler) in einem Kraftfahrzeug ist keine
technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StR."
Aber: Wer den
Tachostand verändert, um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen,
betrügt den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu fünf Jahren oder
eine Geldstrafe. Abgesehen davon kann der betrogene Käufer dem Verkäufer
jederzeit das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern. Wir informieren ausdrücklich darüber, dass eine Änderung des Kilometerstands beim Verkauf des KFZ dem Käufer mitgeteilt werden muss und dass die Justierung nicht dafür missbraucht werden darf, um über die tatsächliche Laufleistung des KFZ hinwegzutäuschen.
Hinweis zur Justierung
Es kommt bei vielen Fahrzeugen vor das der
gewünschte Tachostand nicht genau eingestellt werden kann. Aus diesem
Grund weisen wir darauf hin, das eine Differenz von +/- 50 Kilometer
möglich ist.
Bei verschiedenen Modellen muss der Tacho
ausgebaut werden. Sollte das bei Ihrem Fahrzeug der Fall sein, so darf
niemals die Zündung eingeschaltet werden. Sollte die Zündung dennoch
eingeschaltet werden, übernehmen wir keine Haftung für den dafür entstehenden
Schaden. Sollte nach der Einstellung an dem Tacho ein Defekt auftreten,
übernehmen wir die Reparatur bzw. die Neuanschaffung. Glühbirnen sind
hiervon ausgeschlossen. Defekte müssen uns unverzüglich, spätestens am
folgenden Werktag, schriftlich mitgeteilt werden. |